Eingewöhnungsphase

 

Die Eingewöhnungsphase ermöglicht Ihrem Kind einen entspannten Übergang von den Eltern in die Kindertagespflege. Eine fehlende Eingewöhnung belastet Kinder emotional und körperlich, auch wenn wir Erwachsenen es Ihnen nicht immer ansehen. Dies zeigen langjährige Erfahrungen und Studien aus Kindertagespflege und Krippe. Wenn Sie Ihr Kind als sicherer Hafen im Hintergrund begleiten, kann es entspannt und unbelastet die neue Welt bei mir erkunden. Die Eingewöhnung findet individuell auf den Charakter des Kindes abgestimmt statt. Die Begleitung durch die Eltern bietet dem Kind dabei die nötige Sicherheit. Grundsätzlich sollte eine erste Trennung nicht in den ersten sechs Tagen stattfinden. Empfohlen ist eine 14-tägige Phase ohne Trennung, in der Sie Ihr Kind begleiten und langsam die alltäglichen Dinge wie z.B. wickeln des Kindes von Ihnen auf mich übergehen. Das Kind bestimmt hierbei das Tempo. Hilfreich sind Geduld und Zutrauen. Sie besuchen mich mit ihrem Kind in dieser Zeit täglich (außer am Wochenende). Der Zeitraum wird von anfangs einer Stunde allmählich erweitert.

Die erste Trennung findet an einem Tag statt, an dem das Kind den Tag zuvor bei mir war, also nicht an einem Montag. Wann dieser erste Trennungsversuch ist, entscheiden Sie gemeinsam mit mir. Grundlage sind unsere gemeinsamen Beobachtungen des Kindes.

Sie können mir vertrauen, ich habe einen großen Erfahrungsschatz. Verbiegen Sie sich aber nicht. Wenn Sie denken, die Trennung sei zu früh, sprechen Sie es an. Manchmal sind es auch wir Erwachsenen, die sich schwer trennen können. Auch darüber sollte gesprochen werden!

Die gesamte Eingewöhnungsphase wird je nach Bedarf des Kindes ca. 2 bis 3 Wochen dauern. Das Jugendamt übernimmt für die Eingewöhnung Ihres Kindes die Betreuungskosten für 30h.

 

 


Was passiert im Krankheitsfall?

 

Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Erst wenn sie fieberfrei sind, dürfen sie wieder kommen; bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.

 


Wer hat Anspruch auf eine Betreuung?

Seit dem 01. August 2013 besteht für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter). Auch nichtberufstätige Eltern haben einen Anspruch - bis zu 20h/Woche.